ASN Ingenieursgesellschaft mbH und Co. KG

07.09.2017

Unternehmerpflichten Risikobeurteilung, Gefahrenanalyse, Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung? Ja was denn nun?

Hersteller von Maschinen und Anlagen sind (zwingend) verpflichtet gemäß Maschinenrichtlinie (MRL) eine Risikobeurteilung zu ihrer Maschine oder Anlage durchzuführen. Es gibt aber noch weitere Begrifflichkeiten die im Zusammenhang mit der MRL genannt werden, aber dieser nicht mehr oder fälschlicherweise zugeordnet werden:

Gefahrenanalyse

Der Begriff „Gefahrenanalyse“ wird heutzutage immer noch oft in Bezug auf die MRL verwendet. Er wurde mit Einführung der neuen MRL 2006/42/EG durch den Begriff „Risikobeurteilung“ ersetzt. Auch in der Norm DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) wird der Begriff „Gefahrenanalyse“ nicht mehr verwendet. In der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG hingegen ist die „Gefahrenanalyse“ immer noch die übliche Bezeichnung für ein iteratives Gesamtverfahren zur Risikominderung.

Risikoanalyse

Die „Risikoanalyse“ ist ein Teilschritt der Risikobeurteilung. Im Rahmen der Risikoanalyse werden die Grenzen der Maschine festgelegt und die Gefährdungen identifiziert.

Gefährdungsanalyse

(auch der Begriff Gefährdungsbeurteilung wird verwendet)

Die „Gefährdungsanalyse“ ist eine für den Arbeitgeber verpflichtende Aufgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie analysiert die möglichen Gefahren für einen Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit und welche Schutzmaßnahmen ggf. ergriffen werden müssen (z.B. welche Persönliche SchutzAusrüstungen (PSA) muss dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden). Die „Gefährdungsanalyse“ ist im Gegensatz zur Risikobeurteilung unabhängig von einer bestimmten Maschine.

Risikobeurteilung

Was bedeutet die Risikobeurteilung für den Hersteller einer „Maschine“ bzw. „unfertigen Maschine“? Die Durchführung einer Risikobeurteilung ist nach MRL und nationalem Gesetz (Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)) zwingend, während die Anwendung von Normen freiwillig ist. Daraus folgt, dass die Anwendung von Normen kein Ersatz für die Risikobeurteilung ist! Die Risikobeurteilung selbst wird ausführlich durch eine Norm (DIN EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen) beschrieben. Die Risikobeurteilung dient der Risikominderung, also explizit der Minderung von Risiken, Gefahren, die von einer Maschine ausgehen könnten. Sie soll die Sicherheit einer Maschine sicherstellen. Sicherheit von Maschinen bedeutet in diesem Kontext, dass Maschinen die ihnen zugedachten Funktionen in der jeweiligen Lebensphase ausführen können und das Risiko hinreichend gemindert wurde. Die Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen ist eine iterative Aufgabe der Konstruktion.

Wir unterstützen Sie gern.

Die ASN erstellt als Dienstleister im Bereich Technische Dokumentation für sie neben Betriebs- und Gebrauchsanweisungen auch elektronische Teilekataloge, Servicedokumentation und Reparaturhandbücher, Handbücher für Software sowie interaktive Hilfesysteme und Online-Hilfen. Einen wichtigen Einfluss auf den Inhalt der Technischen Dokumentation, im Besonderen der Sicherheitshinweise, hat dabei die Risikobeurteilung. Brauchen Sie bei der Durchführung einer Risikobeurteilung Unterstützung, sprechen Sie uns gerne an.